Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

CRISP – Crisis Simulation for Peace e. V.

Stand: 08.07.2026

§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge und Nutzungsverhältnisse zwischen der CRISP – Crisis Simulation for Peace e. V., Ringbahnstraße 54, 12099 Berlin („CRISP“, „wir“) und

a) Teilnehmenden an Trainings, Workshops und Simulationen (einschließlich des VR-Konfliktsimulators),

b) Nutzer:innen des Demo- oder Testzugangs zum VR-Konfliktsimulator außerhalb organisierter Trainings,

c) Spender:innen im Rahmen von Spendenaktionen („Donation Campaigns“),

d) Organisationen, Unternehmen und Institutionen, denen CRISP eine Lizenz zur eigenständigen Nutzung des VR-Konfliktsimulators einräumt („Lizenznehmer“),

im Folgenden je nach Kontext gemeinsam „Nutzer“, „Teilnehmende“ oder „Lizenznehmer“ genannt.

(2) CRISP ist ein eingetragener, gemeinnütziger Verein (Amtsgericht Charlottenburg, VR 27568 B).

(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen der Vertragspartner werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, CRISP stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

§ 2 Leistungen im Überblick

CRISP bietet insbesondere folgende Leistungen an:

a) Trainings und Workshops im Bereich Konflikttransformation und Demokratiebildung, unter anderem unter Einsatz des VR-Konfliktsimulators als evidenzbasiertes, gamifiziertes Lern- und Trainingsinstrument („Serious Game“);

b) Demo- und Testzugänge zum VR-Konfliktsimulator für Einzelpersonen außerhalb gebuchter Trainings;

c) Spendenmöglichkeiten zur Unterstützung der Vereinsarbeit;

d) Lizenzierung des VR-Konfliktsimulators an Organisationen, Unternehmen und Institutionen (B2B) zur eigenständigen On-Premise-Nutzung im Rahmen ihrer jeweiligen Bildungs- oder Trainingszwecke.

Der VR-Konfliktsimulator dient primär der Vermittlung von Konfliktkompetenz und demokratischer Handlungsfähigkeit; spielerische und gamifizierte Elemente werden methodisch zu diesem Zweck eingesetzt.

§ 3 Buchung von Trainings und Workshops

(1) Die Anmeldung zu einem Training erfolgt über das auf der Website bereitgestellte Kontaktformular oder per E-Mail an konfliktsimulator@crisp-berlin.org.

(2) Mit Absenden der Anmeldung gibt der Teilnehmende ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Teilnahmevertrags ab. Der Vertrag kommt zustande, sobald CRISP die Anmeldung ausdrücklich schriftlich (z. B. per E-Mail) bestätigt.

(3) Die Anzahl der Plätze pro Training ist begrenzt. Ein Anspruch auf Teilnahme besteht erst mit Bestätigung durch CRISP.

(4) Änderungen von Terminen, Orten oder Inhalten bleiben vorbehalten, soweit sie dem Teilnehmenden unter Berücksichtigung der Interessen von CRISP zumutbar sind. Wesentliche Änderungen werden rechtzeitig mitgeteilt.

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung auf der Website oder im Angebot genannten Preise. CRISP ist nicht umsatzsteuerpflichtig; die genannten Preise verstehen sich daher als Endpreise ohne gesonderten Ausweis von Umsatzsteuer.

(2) Die Zahlung ist, sofern nicht anders vereinbart, im Voraus per Überweisung fällig.

(3) Kostenlose Angebote (z. B. Demo-Zugänge, bestimmte Fokusgruppen) sind als solche gekennzeichnet; es entstehen keine Zahlungsverpflichtungen.

§ 5 Rücktritt und Stornierung durch Teilnehmende

(1) Teilnehmende können ihre Buchung bis 21 Tage vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei stornieren.

(2) Bei späterer Stornierung kann CRISP eine Ausfallpauschale von 50 % des Teilnahmebeitrags berechnen, es sei denn, der Teilnehmende weist nach, dass CRISP kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

(3) Das gesetzliche Widerrufsrecht für Verbraucher gemäß § 8 dieser AGB bleibt hiervon unberührt und geht im Zweifel vor.

§ 6 Absage oder Änderung durch CRISP

(1) CRISP behält sich vor, Trainings bei zu geringer Teilnehmerzahl, aus wichtigem Grund oder bei höherer Gewalt abzusagen oder zu verschieben.

(2) Im Fall einer Absage durch CRISP werden bereits gezahlte Teilnahmebeiträge vollständig erstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht, soweit CRISP die Absage nicht zu vertreten hat.

§ 7 Nutzung des VR-Konfliktsimulators (Training, Demo- und Testzugang)

(1) Gesundheitshinweis: Die Nutzung von Virtual-Reality-Technologie kann bei manchen Personen zu Übelkeit, Schwindel, Orientierungsverlust oder – in seltenen Fällen – zu photosensitiver Epilepsie führen. Teilnehmende erklären, dass ihnen keine gesundheitlichen Gründe bekannt sind, die gegen eine Nutzung sprechen, bzw. informieren CRISP vorab über relevante Einschränkungen. Die Nutzung erfolgt im Rahmen der jeweiligen eigenen Risikoeinschätzung der Teilnehmenden; die Haftungsregelungen in § 11 dieser AGB bleiben hiervon unberührt. Teilnehmende können die Nutzung jederzeit ohne Angabe von Gründen abbrechen.

(2) Bei der VR-Nutzung ist ausreichend freier Bewegungsraum erforderlich; CRISP weist auf Stolper- und Sturzgefahren hin und stellt, soweit möglich, eine sichere Umgebung bereit. Teilnehmende folgen den Anweisungen des CRISP-Personals.

(3) Zugangsdaten für Demo- oder Testzugänge sind nicht übertragbar und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.

(4) Eine Vervielfältigung, Weiterverbreitung oder kommerzielle Nutzung der Simulator-Inhalte außerhalb des vorgesehenen Zwecks ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von CRISP untersagt (siehe auch § 10).

(5) Bereitstellung digitaler Inhalte gegen Daten: Sofern der Zugang zum Demo- oder Testbereich eine Registrierung mit personenbezogenen Daten voraussetzt, gelten die gesetzlichen Vorschriften über Verträge über digitale Produkte (§§ 327 ff. BGB) entsprechend, soweit der Nutzer Verbraucher ist. CRISP verarbeitet die im Rahmen der Registrierung erhobenen Daten ausschließlich zur Bereitstellung des Zugangs; Näheres regelt die Datenschutzerklärung. Sofern Verbraucher:innen ausdrücklich verlangen, dass CRISP mit der Bereitstellung des digitalen Inhalts bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, und zugleich bestätigen, dass sie hierdurch mit vollständiger Bereitstellung ihr Widerrufsrecht verlieren, erlischt das Widerrufsrecht nach Maßgabe von § 356 Abs. 5 BGB (siehe § 8).

§ 8 Widerrufsrecht für Verbraucher

Verbraucher:innen steht bei außerhalb von Geschäftsräumen oder im Fernabsatz (z. B. online, telefonisch oder per E-Mail) geschlossenen, entgeltlichen Verträgen mit CRISP ein gesetzliches Widerrufsrecht nach §§ 355 ff. BGB zu.

CRISP stellt die vollständige Widerrufsbelehrung einschließlich des Muster-Widerrufsformulars als separates Dokument zur Verfügung. Dieses wird vor Vertragsschluss zugänglich gemacht und mit der Buchungs- bzw. Registrierungsbestätigung übermittelt (abrufbar unter https://www.konfliktsimulator.de/widerrufsbelehrung/)

Ergänzend gilt:

(1) Haben Verbraucher:innen ausdrücklich verlangt, dass CRISP mit der Erbringung einer Dienstleistung (z. B. einem Training) bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, erlischt das Widerrufsrecht mit vollständiger Erbringung der Dienstleistung, sofern CRISP erst nach ausdrücklicher Zustimmung der Verbraucher:innen mit der Ausführung begonnen hat (§ 356 Abs. 4 BGB).

(2) Für digitale Inhalte (z. B. den Demo- oder Testzugang zum Konfliktsimulator) erlischt das Widerrufsrecht abweichend hiervon bereits mit Beginn der Ausführung, wenn CRISP mit der Ausführung erst begonnen hat, nachdem die Verbraucher:innen ausdrücklich zugestimmt haben, dass CRISP schon vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung beginnt, und zugleich bestätigt haben, dass sie hierdurch ihr Widerrufsrecht verlieren (§ 356 Abs. 5 BGB).

(3) Das Widerrufsrecht besteht nicht bzw. erlischt nicht bei Verträgen, die nach § 312g Abs. 2 BGB von der gesetzlichen Regelung ausgenommen sind.

§ 9 Spenden

(1) Spenden an CRISP erfolgen freiwillig und ohne Anspruch auf eine Gegenleistung.

(2) CRISP stellt auf Wunsch eine Zuwendungsbestätigung gemäß den steuerrechtlichen Vorgaben aus, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.

(3) Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht für Spenden grundsätzlich nicht, da es sich nicht um einen gegenseitigen Vertrag handelt. Bei irrtümlichen oder fehlerhaften Überweisungen wenden Sie sich bitte an board@crisp-berlin.org; wir prüfen eine Rückerstattung im Einzelfall.

(4) Die zweckgebundene Verwendung von Spenden richtet sich, soweit vom Spender angegeben, nach dem angegebenen Zweck; im Übrigen entscheidet CRISP im Rahmen der Vereinssatzung über die Verwendung.

§ 10 Geistiges Eigentum

Alle Inhalte des VR-Konfliktsimulators, der Trainings sowie der begleitenden Materialien (Texte, Grafiken, Software, Szenarien) sind urheberrechtlich geschützt und Eigentum von CRISP bzw. der jeweiligen Lizenzgeber. Eine Nutzung über den vertraglich vorgesehenen Zweck hinaus bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von CRISP.

§ 10a Lizenzierung an Organisationen (B2B, On-Premise)

(1) CRISP kann Organisationen, Unternehmen, Bildungseinrichtungen oder öffentlichen Institutionen („Lizenznehmer“) das Recht einräumen, den Konfliktsimulator in der eigenen IT-Infrastruktur des Lizenznehmers („On-Premise“) zu installieren und eigenständig zu betreiben. Umfang, Laufzeit, Nutzerzahl und Vergütung werden in einem gesonderten Lizenzvertrag individuell vereinbart; diese AGB gelten ergänzend, soweit der Lizenzvertrag keine abweichenden Regelungen trifft.

(2) CRISP räumt dem Lizenznehmer ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht am Konfliktsimulator für die im Lizenzvertrag vereinbarte Dauer und im dort vereinbarten Umfang ein. Ob es sich um eine zeitlich unbefristete oder befristete Überlassung handelt, ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen Lizenzvertrag. Die Gewährleistung richtet sich ausschließlich nach den im jeweiligen Lizenzvertrag getroffenen Regelungen; diese AGB begründen insoweit keine eigenständigen, über den Lizenzvertrag hinausgehenden Ansprüche. Enthält der Lizenzvertrag hierzu keine Regelung, gelten je nach Vertragstyp die gesetzlichen kauf- bzw. mietrechtlichen Vorschriften entsprechend.

(3) Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, den Simulator oder seine Inhalte zu vervielfältigen, zu bearbeiten, zurückzuentwickeln (Reverse Engineering), zu dekompilieren oder Dritten – außerhalb des vereinbarten Nutzerkreises – zugänglich zu machen, soweit gesetzlich nichts anderes zwingend vorgeschrieben ist (vgl. §§ 69d, 69e UrhG).

(4) Sämtliche Rechte an Software, Inhalten, Szenarien und Marken des VR-Konfliktsimulators verbleiben bei CRISP bzw. den jeweiligen Lizenzgebern. Die Lizenzierung begründet kein Eigentum des Lizenznehmers an geistigem Eigentum von CRISP.

(5) Datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit: Da der Simulator im Rahmen dieser On-Premise-Lizenzierung ausschließlich in der IT-Infrastruktur des Lizenznehmers betrieben wird und CRISP keinen Zugriff auf die dort verarbeiteten personenbezogenen Daten der Nutzer des Lizenznehmers hat, ist der Lizenznehmer alleiniger Verantwortlicher im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO für sämtliche im Rahmen der Nutzung anfallenden personenbezogenen Daten seiner eigenen Nutzer. Der Lizenznehmer stellt sicher, dass die Nutzung des Simulators im Einklang mit den für ihn geltenden datenschutzrechtlichen Vorgaben erfolgt, und stellt CRISP von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung dieser Pflichten durch den Lizenznehmer beruhen.

(6) Fernwartung: Sofern CRISP im Rahmen von Support oder Fehlerbehebung per Fernzugriff auf Systeme des Lizenznehmers zugreift und dabei die Möglichkeit des Zugriffs auf personenbezogene Daten besteht, schließen die Parteien hierfür gesondert eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO ab, die sich auf diesen begrenzten Zweck beschränkt. Ohne eine solche gesonderte Vereinbarung findet keine Fernwartung mit Zugriffsmöglichkeit auf personenbezogene Daten statt.

(7) Systemvoraussetzungen und Betriebsverantwortung: CRISP stellt dem Lizenznehmer die für den Betrieb erforderlichen Mindestsystemanforderungen zur Verfügung. Der Lizenznehmer ist für die Bereitstellung, den sicheren Betrieb, die Absicherung (u. a. gegen unbefugten Zugriff) und die laufende Pflege der eigenen IT-Infrastruktur, auf der der Simulator betrieben wird, selbst verantwortlich. CRISP haftet nicht für Störungen, Sicherheitsvorfälle oder Datenverluste, die auf einer nicht den Systemvoraussetzungen entsprechenden oder unzureichend gesicherten IT-Umgebung des Lizenznehmers beruhen.

(8) CRISP stellt im Rahmen des jeweiligen Lizenzvertrags Update-Pakete sowie Support in dem dort vereinbarten Umfang bereit. Die Installation von Updates in der eigenen Infrastruktur obliegt, soweit nicht anders vereinbart, dem Lizenznehmer.

(9) Für Lizenznehmer, die Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind, gelten die Haftungsbeschränkungen des § 11 dieser AGB entsprechend; eine weitergehende individualvertragliche Haftungsregelung im Lizenzvertrag geht vor.

(10) Der Lizenzvertrag kann Vertraulichkeitspflichten hinsichtlich nicht öffentlich zugänglicher Inhalte, Methoden und Konditionen vorsehen.

(11) Bei Beendigung des Lizenzvertrags – gleich aus welchem Grund – erlöschen sämtliche Nutzungsrechte des Lizenznehmers. Der Lizenznehmer ist verpflichtet, sämtliche Installationen des Simulators aus seiner Infrastruktur zu entfernen sowie überlassene Zugangsdaten und Materialien zu löschen bzw. zurückzugeben, und bestätigt dies auf Verlangen von CRISP schriftlich.

§ 11 Haftung

(1) CRISP haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von CRISP beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von CRISP beruhen.

(2) Für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf, haftet CRISP auch bei leichter Fahrlässigkeit, jedoch der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden.

(3) Im Übrigen ist die Haftung von CRISP ausgeschlossen.

(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.

§ 12 Datenschutz

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen von Buchungen, Spenden und Simulator-Nutzung finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter https://crisp-berlin.org/privacy-policy. Für die B2B-Lizenzierung gilt ergänzend § 10a Abs. 5 und 6 dieser AGB.

§ 13 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Zwingende verbraucherschützende Bestimmungen des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.

(2) Ist der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Berlin ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.